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Alle reden von Digitalisierung - wie sieht es im Landkreis Fürth aus?

Anfrage zur Digitalisierung im Landratsamt Fürth

Anfrage zur Digitalisierung im Landratsamt Fürth

Sehr geehrter Herr Landrat Obst, sehr geehrter Herr Maurer,

1. Welche Prozesse und Vorgänge im Landratsamt Fürth sind aktuell vollständig digital durchführbar (analog 
KfZ-Zulassung) und wo sind diese für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich bzw. 
aufrufbar?

2. Wie oft wurden die digitale Zulassung von KfZ im Jahr 2025 von den 
Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Fürth wahrgenommen?

3. Wie viele An-, Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen wurden auf der 
Zulassungsstelle des Landratsamtes im Jahr 2025 persönlich vorgenommen und wie 
viele davon, hätten auch ohne weiteres online im digitalen Prozess durchgeführt 
werden können?

4. Welches Einsparpotential (in Planstellen) ergibt sich in der Verwaltung der 
Zulassungsstelle, wenn alle möglichen manuellen Vorgänge als digitalen Vorgang direkt 
von den Bürgerinnen und Bürgern ausgeführt worden wären?

5. Wie hoch schätzen Sie die Einsparung von Personal, wenn alle Verwaltungsvorgänge, die das bayerische Innenministerium vorschlägt und unterstützt, umgesetzt werden?

Der Digitalplan der Bayerischen Landesregierung ist Ihnen sicherlich bekannt.

Digitale Verwaltung: StMI

6. Gibt es einen konkreten Plan des Landratsamtes für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen? 

Auch die bayerische Wirtschaft sieht E-Government als eine Stärkung der bayerischen Wirtschaft und empfiehlt in bayerischen Verwaltungen zunehmend Open-Source-Produkte zu nutzen und, dass auch die öffentliche Hand, in enger Kooperation mit der Wissenschaft, Daten wesentlich intensiver für Planungsaufgaben, sowie für evidenzbasierte Entscheidungen und deren Kommunikation zu nutzen.

Beispiele dafür sind  – bessere Erkenntnisse zu regionalen Auswirkungen des Klimawandels und zu wirksamen Gegenmaßnahmen,

- bessere Grundlagen für flächenpolitische Entscheidungen, insbesondere mittels qualitativer Aussagen zur Flächennutzung und praxisrelevanter Daten zu Umnutzungspotenzialen und zu Optionen, Flächen ober- und unterirdisch in der dritten Dimension mehrfach zu nutzen,

- oder auch belastbare, gleichzeitig gut verständliche Daten zu Ursachen sozialer Verwerfungen, um 
auf deren Grundlage sachgerechte Lösungen zu finden.                                                        "Datengetriebenes Regieren sollte zentrales Leitmotiv sein" 

Diesem Appell möchte ich mich anschließen.  

230911-Position-Digitale-Verwaltung-final.pdf

7. Gibt es von der Verwaltung des Landratsamtes Fürth eigene Initiativen Opensource-produkte zu nutzen und sich dadurch vorteilhaft aus der Abhängigkeit von us-amerikanischen Konzernen und deren negativen Einflussnahmen zu lösen?

8. Gibt es von der Verwaltung des Landratsamtes Bestrebungen, sich diesbezüglich (Pkt. 7) mit anderen Verwaltungen und der bayerischen Staatsregierung auszutauschen und ggfls. gemeinsam Alternativen zu us-amerikanischen Produkten zu finden oder zu entwickeln ?

Vielen Dank für Ihre konkreten Antworten

Mit freundlichen Grüßen

KR Klaus John

Vielen Dank für die Rückmeldung aus dem Landratsamt. Hier die detaillierten, ausführlichen und verständlichen Antworten:

Sehr geehrter Herr John, 

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Digitalisierung im Landkreis Fürth. Nachstehend finden Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen in komprimierter Form.

 

1. Welche Prozesse sind digitale verfügbar?

Der Landkreis Fürth stellt aktuell 156 Online-Verfahren für seine Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, diese sind u.a. im BayernPortal (Leistungen - Landratsamt Fürth - BayernPortalauffindbar.

Weiterhin sind alle digitalen Informationen und Online-Formulare auf unserer Homepage unter dem Punkt Bürgerservice-Formulare und Anträge. Wir informieren außerdem im Landkreismagazin regelmäßig zu unseren Onlinediensten.

 

2. Nutzung des Onlinedienstes iKFZ 2025

Im Jahr 2025 hatten wir insgesamt 4.203 Vorgänge in iKFZ. Noch ist es nicht möglich, alle Zulassungsdienste über iKFZ zu nutzen, so können folgende Dienste nicht erfolgen.

-          Importfahrzeuge (keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt)

-          Ausfuhrzulassungen

-          Neuzulassungen von 125er Krafträdern, da nur eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorhanden ist

-          Neuzulassung mit technischer Änderung (z.B. Krad mit Drosselung)

-          Kurzzeitkennzeichen

-          Technische Änderungen

-          Alle Vorgänge zu roten Händlerkennzeichen oder roten Oldtimerkennzeichen

-          Zulassungen nach §21 STVZO und §13 EGFGV (keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden)

-          Änderungen auf Saison oder H Kennzeichen

-          Neuzulassungen mit zwei EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (unvollständig plus vervollständigtes oder Basis und vervollständigtes COC) Beispiel: Wohnwagen mit Aufbau

-          Fahrzeug, die keine Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen, sondern nur eine Betriebserlaubnis

-          Fahrzeuge, die zwar eine EG-Typgenehmigung haben, die Technik aber noch nicht oder nicht beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt und gespeichert ist (z.B. bei Neufahrzeugen oder Kleinserienherstellern)

-          Fahrzeuge, bei denen die Typschlüsselnummer ausgenullt ist (letzten 3 Stellen unter Ziffer 2.2)

-          Ersatzdokumente (Verlust/Diebstahl von Zulassungsbescheinigung  Teil I und II), Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht möglich

-          Umkennzeichnungen bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichen

 

3. Persönliche An-/Um-/Abmeldungen 2025 und Online-Potential

Im Jahr 2025 waren ca. 24.000 Vorgänge in der Zulassungsstelle, die persönlich anwesend waren. Wie viele davon ohne Weiteres auch über iKFZ erfolgen hätten können, ist schwierig zu sagen, da es immer auch ein individuelles Anliegen ist.

 

4. Einsparpotential in Planstellen bei vollständiger Digitalisierung

Kurzfristig sehen wir kein unmittelbares Einsparpotential, sofern das heutige Serviceniveau (kurze Wartezeiten, schnelle Bearbeitung, Terminverfügbarkeit) beibehalten werden soll.

Digitalisierungsmaßnahmen können jedoch Effizienzgewinne bringen, die für Umstrukturierung, Qualitätsaufgaben oder zusätzliche Beratungsangebote genutzt werden können. Ob daraus formale Stellenreduzierungen resultieren, ist politisch/strategisch zu entscheiden und bedarf einer belastbaren Zeitaufwand-Analyse.

 

5. Einsparung bei Umsetzung der StMI-Vorgaben

Eine belastbare Einschätzung kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da ein Abgleich unserer konkreten Prozessdaten mit den Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums erforderlich ist. Ohne diesen Abgleich wären Zahlen spekulativ.

Bei der Umsetzung und Einführung von digitalen Verwaltungsprozessen wird auch die Personalstelle des Landratsamtes beteiligt und hinterfragt kritisch, ob sich aufgrund der Digitalisierung nicht Einsparungen ergeben. Dies kann aber nicht direkt erfolgen, sondern muss künftig umsetzbar und belegbar sein. Daher sehen wir Einsparpotentiale durch die Digitalisierung erst in einiger Zeit auf uns zukommen.

 

6. Konkreter Plan zur Digitalisierung

Ja. Der Landkreis Fürth verfügt über einen Fachbereich Digitalisierung, der sich gemeinsam mit dem CDO um die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen kümmert. Dies im Übrigen auch sehr erfolgreich, was die Zahl von derzeit 156 Online-Verfahren im BayernPortal recht gut manifestiert.

Unsere Digitalisierungsstrategie (erstellt 2023, Fortschreibung 2024) wird aktuell erneut überarbeitet; dem Kreistag wird eine 2. Fortschreibung vorgelegt. Die Strategie enthält Steckbriefe und To-Dos für die jeweilige Laufzeit. Zudem sind wir in diversen Projekten des Innovationsrings Bayerns aktiv.

 

7. Initiativen zur Nutzung von Open-Source-Produkten

Der Einsatz von Open-Source-Software wird vor jeder Neuanschaffung geprüft. Praktische Einschränkungen (z.B. Schnittstellenanforderungen, eingesetzte Standardprodukte wie MS-Office oder Abhängigkeiten zu Produkten Dritter wie AKDB) erschweren teilweise eine vollständige Umstellung. Aus der Digitalisierungsstrategie (Punkt 2.2.3):
„Der Landkreis Fürth wird vor Kauf von neuen Softwareprodukten stets in Zusammenarbeit mit der/dem Datenschutzbeauftragten und der/dem Informationssicherheitsbeauftragten prüfen, ob der Einsatz einer Open Source Software in diesem Bereich sinnvoll und möglich ist."

 

8. Austausch mit anderen Verwaltungen und der Staatsregierung

Wie bereits erwähnt ist der Landkreis Fürth Mitglied im Bayerischen Innovationsring des Bayerischen Landkreistages und hier stets im Austausch mit 47 anderen Mitgliedslandkreisen zu den Themen Digitalisierung, Betriebswirtschaft und Personal. Hier gibt es Plenumstagungen, intensive Gruppentreffen und auch unterschiedliche Projekte die gemeinsam bearbeitet werde. Durch diese Mitgliedschaft sind wir auch im Austausch mit dem Digitalministerium und der Bayerischen Staatsregierung.

Darüber hinaus ist der CDO im Austausch mit der BayKommun und hier auch in enger Abstimmung bei gemeinsamen Projekten eingebunden.

Die Digitalisierungsstelle des Landkreises Fürth steht zudem im  ständigen Austausch mit der Stadt Fürth und in enger Abstimmung mit den Landkreisen Regensburg und Aschaffenburg, die in Fragen der Digitalisierung gemeinsam Fortschritte und Projekte diskutieren und realisieren. Wir lernen voneinander und können so Fehler vermeiden, die woanders aufgetreten sind.

 

Für weitere Rückfragen steht Herr Maurer, CDO, gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Bernd Obst

Landrat

Landratsamt Fürth

Amtsleitung

 

 

 

Wiederverwertung reduziert Abfall und spart Ressourcen - auch beim bauen

Anfrage zur Wiederverwertung und des Recyclings von Baustoffen

Anfrage an den Landrat und das Landratsamt Fürth von unserem Kreistagsabgeordneten Klaus John vom 30.04.2026:

Sehr geehrter Herr Landrat Obst,

sehr geehrter Herr Egerer,

der Sachverständigenrat Umweltfragen der Bundesregierung fordert eine größere Anstrengung in Sachen Wiederverwertung von Baustoffen aller Art im Baubereich. 

Begründung: Die Wiederverwendung von Baustoffen reduziert Abfall, spart Ressourcen, schützt unsere Lebensgrundlagen und senkt Kosten, was ökologisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Da der Bausektor über 50 Prozent des Abfalls in Deutschland verursacht, besteht die dringende Notwendigkeit der Wiederverwertung und Abfallvermeidung im Bauwesen, so die Gutachter. 

1. Wie hoch war der Anteil der Wiederverwertung und des Recyclings von Baustoffen im Landkreis in den letzten 20 Jahren?

2. Wie hoch ist der Anteil der Wiederverwertung und des Recyclings bei den aktuellen Bauvorhaben des Landkreises Fürth? Z. B. bei den Schulprojekten im Landkreises und des neuen Landratsamtsgebäudes ?

Vielen Dank für Ihre konkrete Antwort 

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus John 

 

Anlagen zur Kenntnis und Umsetzung im Landkreis Fürth 

https://www.umweltrat.de/DE/Home/home_node.html

https://www.circularculture.eu/kreislaufwirtschaft-im-bauwesen-recycling-und-wiederverwendung-von-baustoffen/

https://www.sanier.de/bauen/oekologisches-bauen/rueckbau-und-recycling-von-baustoffen

https://www.umweltbundesamt.de › ... › texte_93_2015_wiederverwertung_von_bauteilen_0.pdf

https://www.ressource-deutschland.de/baumaterialien/wiederverwendung-von-bauprodukten/

uam.

Antwort des Landrates Bernd Obst zur Anfrage von Klaus John

Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihr wichtiges Anliegen und die klare Darstellung der ökologischen und ökonomischen Vorteile einer verstärkten Wiederverwertung von Baustoffen im Baubereich.

Der Landkreis Fürth teilt das Bestreben bei seinen Projekten, Ressourcen zu schonen, Abfall zu reduzieren und gleichzeitig Kosten zu senken. Einen wichtigen Meilenstein auf diesem Weg haben wir mit dem Beschluss und Fortschreibung des Hochbauprogramms erreichen können. Im Zuge unserer aktuellen Baustrategie greifen wir dabei nun auf die „Leitlinie Bau: resilient, einfach, natürlich" zurück (siehe Anhang)Diese definiert zentrale Prinzipien, die auch die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Materialwahl einschließen.

Thema

Zitat (Kurzfassung)

Nachhaltiges Bauen – Ressourcenschonung

Verwendung nachwachsender Rohstoffe ... Wiederverwendung von Bauteilen und Materialien (Kreislaufwirtschaft)"1

Low‑Tech‑Ansatz – Materialwahl

Robuste, pflegeleichte Materialien ... Recyclingmaterialien (Holz, Kunststoff, Beton) – oft günstiger und langlebig."1

Beispiele für klimaangepasstes Bauen

Schulen mit Gründächern und natürlicher Nachtlüftung ... Verwaltungsgebäude mit hellen Fassaden, kluger Verschattung ..."1

 

Zu den konkreten Fragen:

1. Wie hoch war der Anteil der Wiederverwertung und des Recyclings von Baustoffen im Landkreis in den letzten 20 Jahren?

Da konkrete Prozentwerte aktuell nicht in unseren Systemen hinterlegt sind, können wir diese nicht exakt angeben.

Den projektübergreifenden Durchschnitt nehmen wir aktuell mit 25 % – 30 % des Gesamtbaustoffvolumens in den letzten Jahren an, das in Form von Recycling‑ oder Wiederverwendungsmaßnahmen in unserem Hochbau eingesetzt wird, wobei die Tendenz stetig steigend ist. Natürlich muss bei diesen Angaben immer auch definiert werden, welche Faktoren Berücksichtigung finden. Sanierung und Umbau des Gebäudes PP5/PP7 spart im direkten Vergleich zum ursprünglich geplanten Erweiterungsbau rund 1.500 Tonnen CO2 ein, obwohl dieser als Holz-Hybrid-Bau konzipiert war. Es kommt also oft mehr auf ein sinnvolles „Was? wollen wir bauen, Was? brauchen wir wirklich?" als auf ein bis ins letzte Eck durchdachtes „Wie? wollen wir bauen?" an.

Wichtig in der Bewertung der Zahlen ist aber auch der Hinweis auf die technische Zulässigkeit von zwar bestehenden Möglichkeiten (Recyclingbeton) aber den (noch) sehr engen Grenzen der Normgebung bzw. der Wirtschaftlichkeit. Bei Rückbau von Gebäuden, Gebäudeteilen oder technischen Anlagen haben wir die Recyclingquote oder Wiederverwendungsrate zudem meist nicht in den eigenen Händen sondern handeln nach den Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und des Vergaberechts.

2. Wie hoch ist der Anteil der Wiederverwertung und des Recyclings bei den aktuellen Bauvorhaben des Landkreises Fürth? Z. B. bei den Schulprojekten im Landkreises und des neuen Landratsamtsgebäudes ?

Den Recycling‑ bzw. Wiederverwendungsanteil der laufenden Schulneubauprojekte in Cadolzburg und Langenzenn planen wir mit etwa 30 % – 35 % des eingesetzten Baustoffvolumens, wobei diese Werte noch stark vom Gebäudekonzept abhängig sind, welche aktuell erarbeitet werden. Die Leitlinie Bau des Landkreises ist in beiden Maßnahmen Vorgabe und Planungsgrundlage für die Planungsteams.

Bei modularen Bauweisen, der Verwendung von Recycling‑Beton etc., können sicherlich auch Anteile bis 38% erreicht werden. Ähnlich verhält es sich bei Umbau und Sanierung PP7 bzw. Erweiterung PP2, wobei hier wie oben geschildert, je nach Betrachtungsweise vor allem die Nutzung der grauen Energie des Bestandsgebäudes zu einer deutlichen Erhöhung der Quote führt.

Wir danken Ihnen für die Anregung und sehen in der Verknüpfung von Daten und Leitlinien einen wichtigen Schritt, die Wiederverwertung von Baustoffen bei landkreiseigenen Hochbaumaßnahmen messbar zu machen und nachhaltig zu steigern.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Obst

Landrat

Landratsamt Fürth

Amtsleitung

Welche Energiearten werden vom Landratsamt in den öffentlichen Gebäuden für Heizung und Strom verwendet?

Anfrage an das Landratsamt

Unser Kreistagsabgeordneter, Klaus John, hat beim Landratsamt Fürth angefragt, wie die öffentlichen Liegenschaften im Landkreis Fürth beheizt werden. Die Antwort finden Sie hier.

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Energieversorgung der Liegenschaften des Landkreises. 

Ihre Fragen 1. bis 9 beantworten wir wie folgt:

Zu 1.)  Der fossile Brennstoff Erdgas wird in Deutschland überwiegend als Import-Erdgas bezogen. 

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

GYS,
SHS

Gymnasium Stein
(Schule, Mensa, Dreifachsporthalle)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

1x Erdgas-BHKW (Grundlast)
2x Gas-Brennwertkessel (Spitzenlast)

2022
2022

1x Fa. KW Energie GmbH & Co. KG, Typ: Smartblock 33 (70 kW)
2x Fa. Viessmann, Typ: Vitocrossal (je 290 kW)

GYS

Gymnasium Stein
(Interimsgebäude)

100 % Ökostrom

Elektro-Konvektorenheizung

2018

-

GYS

Gymnasium Stein
(Hausmeisterhaus)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gas-Kombi-Wandheizgerät
(1x Wandtherme)

2015

1x Fa. Vaillant, Typ: VCWDE 204/4-7 (22 kW)

 

Zu 2.)  Eine Nah- oder Fernwärmeversorgung ist nicht vorhanden. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine zentrale Heizungsanlage mit drei erdgasbefeuerten Heizkesseln.

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

GYO,
SHO

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
(Schulgebäude + Vierfachsporthalle)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gas-Brennwertkessel
Gas-Niedertemperaturkessel
Gas-Brennwertkessel

2010
1998
1998

1x Fa. Viessmann, Typ: Vitocrossal 300 / CR3 (895 kW)
1x Fa. Viessmann, Typ: Paromat-Triplex ZA (400 kW)
1 x Fa. Viessmann, Typ: Vertromat VSB 28 (285 kW)

SPO

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
(Umkleidegebäude)

100 % Ökostrom

Elektro-Konvektorenheizung

-

-

GYO

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
(Hausmeistergebäude)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

-

-

Beheizung über Heizungszentrale Schulgebäude

 

 

Zu 3.)  Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine zentrale Heizungsanlage mit zwei erdgasbefeuerten Heizkesseln.

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

GYL,
SHL,
SPL

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
(Schulgebäude + Zweifachsporthalle)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gas-Brennwertkessel
(2x Kessel)

2015, li HK
2015, re HK

2x Fa. Buderus, Typ: Logano GB 422-470 (je 447 kW)

GYL

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
(Interimsgebäude)

100 % Ökostrom

Elektro-Konvektorenheizung

2023

-

 

 Zu 4.) 

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

RSZ,
SHZ

Staatliche Realschule Zirndorf
(Schulgebäude + Zweifachsporthalle + Mensagebäude)

Fernwärme

Stadtwerke Zirndorf
(3x Gaskessel, 2x Erdgas-BHKW)

2008

Wärmetauscherleistung: 500 kW

RSL

Staatliche Realschule Langenzenn
(Schulgebäude)

100 % Ökostrom

Wärmepumpenanlage
(2x Sole-Wasser-WP)

2012, li WP
2012, re WP

2x Fa. TRANE, Typ: CGWH 120 (je 120 kW)

FSC

Dillenbergschule Cadolzburg
(Schulgebäude + Mensa)

Erdgas,
100 % Ökostrom

Gas-Brennwertkessel
(2x Kessel)
Wärmepumpenanlage
(2x WP)

2010
2014

2x Fa. Buderus, Typ: Logamax Plus, GB 162-80 (80 kW)
2x Fa. Mitsubishi, Typ: FSC 250 VS + FDSX 250

FSC

Dillenbergschule Cadolzburg
(Hausmeistergebäude)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gas-Brennwertheiztherme
(1x Heiztherme)

2010

1x Fa. Vaillant, Typ: VC 246 3-5 (25,8 kW)

FSC

Dillenbergschule Cadolzburg
(Interimsgebäude)

100 % Ökostrom

Wärmepumpenanlage
(1x Luft-Wasser-WP)

2025

 -

 

Zu 5.)  Es trifft nicht zu.

 

Zu 6.) 

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

PP2

Dienstgebäude Zirndorf, PP2

Fernwärme

Stadtwerke Zirndorf
(3x Gaskessel, 2x Erdgas-BHKW)

2008

Wärmetauscherleistung: 700 kW

PP4

Dienstgebäude Zirndorf, PP4

Fernwärme

Stadtwerke Zirndorf
(3x Gaskessel, 2x Erdgas-BHKW)

2008

Wärmetauscherleistung: 90 kW

PP5/7

Dienstgebäude Zirndorf, PP5 / PP7

Fernwärme

Stadtwerke Zirndorf
(3x Gaskessel, 2x Erdgas-BHKW)

2008

Wärmetauscherleistung: 300 kW

DGF

Dienstgebäude Fürth

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gas-Brennwertkessel
(2x Kessel)

2018, li HK
2018, re HK

2x Fa. Buderus, Typ: Logano Plus KB 372-200 H (je 200 kW)

 

Zu 7.)  Siehe unter Punkt Nr. 6.

 

Zu 8.) 

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

aktueller
Energieträger

Beschreibung Wärmeerzeugung

Baujahr
Wärmeerzeugung

Bemerkung zur Gebäudebeheizung

BHA
ASZ

Bauhof Altenberg
Atemschutzzentrale

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

Gaskessel
(2x Kessel)

1985, li HK
1985, re HK

2x Fa. Viessmann, Typ: Paromat Duplex (je 230 kW)

LSF

Landwirtschaftsschule/-amt Fürth
(Schul- und Amtsgebäude)

Erdgas (Importgas),
fossiler Energieträger

2x Gas-Niedertemperaturkessel

2002, li HK
2002, re HK

1x Fa. Buderus, Typ: GE 434 X (300 kW)
1x Fa. Buderus, Typ: GE 434 X (300 kW)

DPH,
WHH

Deponie Langenzenn-Horbach,
Wertstoffhof Langenzenn-Horbach

100 % Ökostrom

Elektro-Konvektorenheizung

-

-

DPR,
WHR

Deponie Rangau,
Wertstoffhof Rangau

100 % Ökostrom

Elektro-Konvektorenheizung

2024

-

 

Zu 9.) 

Kennzahl

Liegenschaft / Verbrauchsstelle

Straße

PLZ

Ort

Energieversorger / Energielieferant

Ökostromanteil

Lieferbeginn
ab

Vertragslaufzeit
bis

Bemerkung

ASZ

Atemschutzzentrale

Rothenburger Straße 1

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Atemschutzzentrale

GYO,
SHO,
SPO

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
Oberasbach

Albrecht-Dürer-Straße 9-11

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Schulgebäude, Sporthalle, Sportplatz und Außenanlagen

GYO

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
Oberasbach

Albrecht-Dürer-Straße 7a

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Allgemeinanlage (Hausmeistergebäude
und Zwergenschule)

ADS

Altdeponie Siegelsdorf

Reitweg 0

90587

Veitsbronn-
Siegelsdorf

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Deponiebetrieb

BHA

Bauhof Altenberg

Rothenburger Straße 1

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Werkstatt,- Lager- und Sozialgebäude sowie Außenanlagen

BHA

Bauhof Altenberg

Rothenburger Straße 1

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Allgemeinanlage (Mietgebäude Fa. Baydemir)

BHA

Bauhof Altenberg

Rothenburger Straße 1

90522

Oberasbach

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Pumpenanlage (Waschplatz Werkstatt)

-

Ampelanlage,
Langenzenner Straße, Siegelsdorf

Fürther Straße 0

90587

Veitsbronn-
Siegelsdorf

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Ampelanlage

-

Grundwassersanierung Veitsbronn

Obermichelbacher Straße 11

90587

Veitsbronn-
Siegelsdorf

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Bodenluft- und wasserabsaugung

-

Grundwassersanierung Cadolzburg

Zu den Eichen 1

90556

Cadolzburg

N-ERGIE AG,
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

100 %
(STROM KOMMUNE ÖKO)

01.01.2024

31.12.2026

Stromversorgung für Bodenluftabsaugung

 

 

Anfragen an den Landrat

Anfrage: "Fondeinrichtung für auslaufende Öko-Anlagen"

gestellt im März 2020

Wie bereits mehrfach in den Medien, auch im BR, berichtet wurde, fallen ab 2020 die ersten Anlagen, die mit regenerativen Energiequellen Strom und Wärme erzeugen, wie z.B. mit Sonne, Wind und Biomasse aus der Förderung des Bundes heraus. Darunter sind auch Landwirte im Landkreis, für die sich z.B. eine Weiterbetreibung der Biogas-Anlagen unter den Bedingungen des aktuellen Strommarktes nicht mehr rechnen würden. Es droht, dass viele Betreiber ihre sinnvolle Art der Strom- und Wärmeerzeugung schließen müssen, da nicht mehr rentabel.

Dies wiederrum würde die notwendigen Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien zerstören und die Erreichung der Klimaziele, für die sich auch Deutschland im Pariser Klimaabkommen verpflichtet sieht.

Deswegen sollte der Landkreis und die Landkreisgemeinden einen Fonds bilden, aus dem die Anlagenbetreiber finanzielle Unterstützung erhalten. Ebenso könnten die Stadtwerke der Landkreiskommunen diese Anlagen mit in die regionale Energieproduktion als Ökostrom mitaufnehmen und diese besser vergüten, als mit aktuell 2 bis 3 ct am Strommarkt. So könnte auch vor Ort ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Antwort vom Landrat:

Man sehe sich da nicht zuständig und veweise auf Initiativen der Ladesregierung, die angeblich diese Anlagen unterstützen will.

Anmerkung: bis heute, ein Jahr später, ist nichts passiert, weder von der Landesregierung, noch vom Landrat.

Anfrage: Wassermanagement im Klimawandel

Wie in allen Nachrichten-Portalen, wie auch z.B. im ZDF-heute-journal am 13.8.2020 , zu sehen und zu hören, wird auch Trinkwasser in Deutschland und Bayern in bestimmten Regionen, knapp. Einige bayerische Kommunen  müssen den Trinkwasserverbrauch der Bürger, z.B. bei der Gartenbewässerung, Poolbefüllung, uam., bereits einschränken und es gibt Konflikte mit den Landwirten ums Wasser. Außerdem gibt es den bayerischen "Aktionsplan Bewässerung“ für ein zukunftsfähiges Niedrigwasser-, Trockenheits- und Dürremangement.der bayer. Staatsregierung.

Was gedenkt der Landkreis für ein zeitgemäßes Wassermanagement zu tun ?

Wer setzt den "Aktionsplan Bewässerung" im Lkrs. um?
Gibt es Empfehlungen an die Gemeinden, oder sind Veröffentlichungen, wie Tipps zum Wassersparen für die Bürger und Unternehmen, um das wichtige Thema ins Bewusstsein zu bringen, geplant?


Antwort vom LRA:
Mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2015 wurde die Landkreisverwaltung damit beauftragt, ein hard- und softwaregestütztes Energiemanagementsystem für die automatische Verbrauchsdatenerfassung (Wasser, Wärme, Strom) an den Landkreisliegenschaften zu beschaffen und einzuführen.Gestärkt wird das Vorgehen durch das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ für den Landkreis und seine 14 Kommunen und den darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen.  Durch die Möglichkeit der finanziellen Förderung (Antrag auf Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie) des Vorhabens und der schrittweisen Einführung des Systems, ergaben sich bisher folgende Tätigkeiten:                
wöchentliche Erfassung aller Zählerstände (kontinuierliche und strukturierte Schaffung der Datengrundlage); wöchentliche Dokumentationen aller verbrauchsrelevanten Aktivitäten (Einpflegen der Datengrundlage); Auswertung der Monatsverbräuche; Beschaffung der EM-Software (Produktsondierung, Ausschreibungs- und Vergabeprozess); Installation, Einrichtung, Bereitstellung der webbasierten Energiemanagementsoftware; Softwareschulung Zukünftige Tätigkeiten, in Teilen mit Hilfe der angeschafften Software:
Ist-Zustand evaluieren, Soll-Zustand festlegen, Maßnahmen ableiten; Energiecontrolling mit Hilfe verschiedener Instrumente: Viertelstündige digitale Erfassung der Zählerstände (Ausstattung einzelner Liegenschaften mit digitalen Zählern); Witterungsbereinigung der Daten zur besseren Vergleichbarkeit; Tägliches Monitoring (an Werktagen) zur Früherkennung von Abweichungen (z.B. Wasserrohrbruch usw.); Tages-Lastgang-Monitoring zur Früherkennung von Abweichungen (z.B. Nutzerverhalten, Fehlerquellen in der Gebäudeleittechnik usw.); Festlegung des Soll-Zustandes und Ableitung von Maßnahmen; Evaluation der Wirksamkeit von (Sanierungs-) Maßnahmen 

Wo überdurchschnittlich große Wasserverbräuche entstehen, ist die Landkreisverwaltung bereits tätig, Trinkwasserressourcen zu sparen. So sind z.B. an der Förderschule in Cadolzburg wasserlose Urinale installiert, das Niederschlagswasser an der staatlichen Realschule in Zirndorf wird über ein getrenntes Abwassersystem geleitet, in drei Großraumzisternen (a 25,0m³) gesammelt und im Anschluss für die Sportplatzberegnung hergenommen. Am Bauhof in Altenberg gibt es eine Brunnenanlage. Hier wird Wasser gefördert, dass wiederum in der Halle und im Außenbereich (Waschplatz) für die Dienstfahrzeugreinigung verwendet wird. Eine jährlich wiederkehrende Schadstoffüberprüfung ergab bisher keinerlei Beanstandungen des eigens dafür geförderten Wassers.Das entstehende Abwasser wird über einen speziellen Ölabscheider in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Für 2021 ist geplant, die Sportplatzbewässerung am Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium in Oberasbach zu erweitern. Eine sensible Sensorik soll den tatsächlichen Wasserbedarf der Rasenfläche eruieren und somit anforderungsgerecht beregnen.

Anfrage: Artenschutz im Landkreis

  1. Wer setzt das bayerische Artenschutzgesetz „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“, welches bereits seit 1.8.2019 in Kraft ist, im Landkreis, um?
  2. Wer ist Ansprechpartner und kontrolliertdie Umsetzung auf kreiseigenen Liegenschaften und in den Kreisgemeinden?
  3. Angesichts der aggressiven Werbung der Baumärkte und dem Trend, die Vorgärten von Natur komplett zu befreien und nur noch Schotter zu nehmen: Gibt es Planungen dem entgegen zu  treten ? (Andere Kommunen, wie z.B. Erlangen, und Bundesländer wie  BaWü, haben die  Verschotterung  der Gärten bereits gesetzlich untersagt)

Antwort des LRA:
Die Vorgaben der Gesetzgebung sind Grundlage des Handels der jeweiligen Gemeinden und unserer Fachabteilungen – zum einen das Sachgebiet „Gebäudewirtschaft“ für die bebauten Grundstücke und zum anderen das Sachgebiet Finanzverwaltung zu denen der Bereich Grunderwerb und Straßenbauangelegenheiten gehört.Das gilt natürlich auch für die Umsetzung des Artenschutzgesetzes „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“.Bei laufenden und zukünftigen Projekten werden die für uns besonders relevanten Vorgaben zu „Klimaneutrale Verwaltung“ sowie „Vermeidbare Lichtemissionen“ in die Planungsprozesse einbezogen und umgesetzt werden.   

Es hat sich beispielsweise ein Arbeitskreis gegründet unter dem Namen „Wachsen lassen“. Hier sind neben der Unteren Naturschutzbehörde auch Vertreter der Kommunen und des Staatlichen Bauamtes involviert. Dieser will das Thema Naturschutz und Verkehrssicherheit unter einen Hut bringen. Es geht um mehr Grün am Straßenrand, damit dieser wichtige Lebensraum z.B. für Insekten erhalten bleibt. Nähere Informationen dazu waren im Landkreismagazin – Ausgabe 4/2020. Im Landkreismagazin werden generell immer wieder Themen aufgegriffen, beispielweise der Gartentipp, die die Menschen im Landkreis auch für diese Themen sensibilisieren sollen. Informationen zum Artenschutz erhalten Sie außerdem auf der Landkreis-Homepage im Bereich „Naturschutz“. 

2.4. Angesichts der aggressiven Werbung der Baumärkte, die Vorgärten von Natur komplett zu befreien und nur noch Schotter zu nehmen?Andere Kommunen, wie z.B. Erlangen, und Bundesländer wie BaWü, haben die Verschotterung der Gärten bereits untersagt.
2.5. Wer ist Ansprechpartner für das Gesetz im Landratsamt? 

Dies liegt in der Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde. So können Gemeinden beispielsweise mittels Bebauungsplan regeln, was erlaubt bzw. verboten ist.

Anmerkung Klaus John: ... aber im LRA könnte man auch die Gemeinden auf das Thema "Verschotterung" aufmerksam machen und das dies dem Artenschutzgesetz diametral entgegensteht!

Anfrage: EU-Düngemittel-Verordnung (vom 1.7.2019)

  1. Wer setzt die aktuelle EU-Düngemittel-VO im Kreis um?
  2. Wer kontrolliert im Landkreis die Umsetzung der EU-Düngemittel-VO in den Gemeinden und auf den landkreiseigenen Liegenschaften?
  3. Wer ist Ansprechpartner für Bürger und ggfls. Landwirte?

Antwort des LRA
Auf den unbebauten Liegenschaften (meist Straßenseitenflächen) des Landkreises wird nicht gedüngt. Bei den verpachteten landwirtschaftlichen Flächen obliegt die Einhaltung der Düngemittelverordnung den jew. Pächtern (Landwirte müssen hierin geschult sein).  Gemäß des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
(Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG) sind die jeweiligen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit besonderen Aufgaben im Bereich der Agrarökologie vorbehaltlich abweichender Regelungen zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung und der Rechtsverordnungen, die im Rahmen der durch die Düngeverordnung übertragenen Befugnisse erlassen werden, für den Vollzug von Rechtsverordnungen nach § 11a des Düngegesetzes sowie für die sonstige Überwachung der Anwendung von Düngemitteln. Für die Überwachung der Einhaltung des Düngerechts im Übrigen ist die Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.

Anfrage: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

1. Plant das Landratsamt, wie in anderen Kommunen und Landkreisen bereits existent) ein IFG im Landkreis einzuführen?

Als Vorlagen können z.B. die Satzungen der Landkreise Freising oder Ebersberg, oder and. mehr, dienen (siehe Link anbei) Eine Übersicht  der bayerischen Gemeinden, die das IFG bereits umgesetzt haben, darunter auch 7 Landkreise und der Bezirk Oberbayern,  finden Sie unter:  informationsfreiheit.org/ubersicht/

 

Antwort des LRA
Das Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich nur anwendbar gegenüber Bundesbehörden (vgl. § 1 Abs. 1 IFG). Manche Kommunen haben kommunale Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Diese Satzungen dürfen höherrangigem Recht nicht widersprechen, insbesondere dürfen sie sich nur auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beziehen und es darf sich bei den zu veröffentlichenden Auskünften nicht um Informationen handeln, die von Gesetzes wegen als vertraulich zu behandeln sind. Darunter fällt auch der Schutz von personenbezogenen Daten. Insofern ist der Anwendungsbereich sehr stark eingeschränkt. In Anbetracht dessen, unter Berücksichtigung der schon bestehenden weitreichenden Auskunftsrechte und der bisher eingegangenen Anfragen sieht der Landkreis derzeit den Erlass einer entsprechenden Satzung als nicht erforderlich an. Auskunftsrechte finden Sie z.B. als Verfahrensbeteiligter in Art. 29 Abs. 1 BayVwVfG und Art. 25 Abs. 1 SGB X. Ein allgemeines Auskunftsrecht ist in Art. 39 BayDatSchG normiert. Unser Datenschutzbeauftragter, Herr Hirn, erhält regelmäßig Anfragen nach Art. 39 BayDatSchG und steht Ihnen diesbezüglich auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung (m-hirn@lra-fue.bayern.de).

Anfrage: Anbau LRA

Gibt es einen Entwicklungs- oder Zeitplan für den Um- und anbau des LRA-gebäudes?

Antwort des LRA:
Sehr geehrter Herr Kreisrat John, 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der aktuelle von den Architekten erstellte Zeitplan für den Erweiterungsbau sieht folgende Fixpunkte vor: 

  • Grundlagenermittlung / Vorplanung: läuft
  • Abschluss Vorentwurfsplanung (LPh2): Ende 2.Quartal 2021 (Variantenvorstellung und Zeitpunkt der Kostenfestsetzung)
  • Abschluss Entwurfsplanung (LPh3): Ende 2021                  
  • Bauantragstellung (LPh4): Nov./Dez. 2021
  • Abschluss Ausführungsplanung (LPh5): Ende 2022
  • Ausschreibung und Vergabe (LPh6+7): von 2. Quartal 2022 bis Ende 2023
  • Baubeginn (Start LPh8): 4. Quartal 2022
  • Fertigstellung / Nutzungsaufnahme: 3.Quartal 2025 

Bitte beachten Sie, dass wir uns erst ganz am Anfang des Planungsprozesses befinden. Notwendige Anpassungen und Änderungen im Terminplan sind wahrscheinlich.