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Anfragen an den Landrat

Anfrage: "Fondeinrichtung für auslaufende Öko-Anlagen"

gestellt im März 2020

Wie bereits mehrfach in den Medien, auch im BR, berichtet wurde, fallen ab 2020 die ersten Anlagen, die mit regenerativen Energiequellen Strom und Wärme erzeugen, wie z.B. mit Sonne, Wind und Biomasse aus der Förderung des Bundes heraus. Darunter sind auch Landwirte im Landkreis, für die sich z.B. eine Weiterbetreibung der Biogas-Anlagen unter den Bedingungen des aktuellen Strommarktes nicht mehr rechnen würden. Es droht, dass viele Betreiber ihre sinnvolle Art der Strom- und Wärmeerzeugung schließen müssen, da nicht mehr rentabel.

Dies wiederrum würde die notwendigen Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien zerstören und die Erreichung der Klimaziele, für die sich auch Deutschland im Pariser Klimaabkommen verpflichtet sieht.

Deswegen sollte der Landkreis und die Landkreisgemeinden einen Fonds bilden, aus dem die Anlagenbetreiber finanzielle Unterstützung erhalten. Ebenso könnten die Stadtwerke der Landkreiskommunen diese Anlagen mit in die regionale Energieproduktion als Ökostrom mitaufnehmen und diese besser vergüten, als mit aktuell 2 bis 3 ct am Strommarkt. So könnte auch vor Ort ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Antwort vom Landrat:

Man sehe sich da nicht zuständig und veweise auf Initiativen der Ladesregierung, die angeblich diese Anlagen unterstützen will.

Anmerkung: bis heute, ein Jahr später, ist nichts passiert, weder von der Landesregierung, noch vom Landrat.

Anfrage: Wassermanagement im Klimawandel

Wie in allen Nachrichten-Portalen, wie auch z.B. im ZDF-heute-journal am 13.8.2020 , zu sehen und zu hören, wird auch Trinkwasser in Deutschland und Bayern in bestimmten Regionen, knapp. Einige bayerische Kommunen  müssen den Trinkwasserverbrauch der Bürger, z.B. bei der Gartenbewässerung, Poolbefüllung, uam., bereits einschränken und es gibt Konflikte mit den Landwirten ums Wasser. Außerdem gibt es den bayerischen "Aktionsplan Bewässerung“ für ein zukunftsfähiges Niedrigwasser-, Trockenheits- und Dürremangement.der bayer. Staatsregierung.

Was gedenkt der Landkreis für ein zeitgemäßes Wassermanagement zu tun ?

Wer setzt den "Aktionsplan Bewässerung" im Lkrs. um?
Gibt es Empfehlungen an die Gemeinden, oder sind Veröffentlichungen, wie Tipps zum Wassersparen für die Bürger und Unternehmen, um das wichtige Thema ins Bewusstsein zu bringen, geplant?


Antwort vom LRA:
Mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2015 wurde die Landkreisverwaltung damit beauftragt, ein hard- und softwaregestütztes Energiemanagementsystem für die automatische Verbrauchsdatenerfassung (Wasser, Wärme, Strom) an den Landkreisliegenschaften zu beschaffen und einzuführen.Gestärkt wird das Vorgehen durch das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ für den Landkreis und seine 14 Kommunen und den darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen.  Durch die Möglichkeit der finanziellen Förderung (Antrag auf Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie) des Vorhabens und der schrittweisen Einführung des Systems, ergaben sich bisher folgende Tätigkeiten:                
wöchentliche Erfassung aller Zählerstände (kontinuierliche und strukturierte Schaffung der Datengrundlage); wöchentliche Dokumentationen aller verbrauchsrelevanten Aktivitäten (Einpflegen der Datengrundlage); Auswertung der Monatsverbräuche; Beschaffung der EM-Software (Produktsondierung, Ausschreibungs- und Vergabeprozess); Installation, Einrichtung, Bereitstellung der webbasierten Energiemanagementsoftware; Softwareschulung Zukünftige Tätigkeiten, in Teilen mit Hilfe der angeschafften Software:
Ist-Zustand evaluieren, Soll-Zustand festlegen, Maßnahmen ableiten; Energiecontrolling mit Hilfe verschiedener Instrumente: Viertelstündige digitale Erfassung der Zählerstände (Ausstattung einzelner Liegenschaften mit digitalen Zählern); Witterungsbereinigung der Daten zur besseren Vergleichbarkeit; Tägliches Monitoring (an Werktagen) zur Früherkennung von Abweichungen (z.B. Wasserrohrbruch usw.); Tages-Lastgang-Monitoring zur Früherkennung von Abweichungen (z.B. Nutzerverhalten, Fehlerquellen in der Gebäudeleittechnik usw.); Festlegung des Soll-Zustandes und Ableitung von Maßnahmen; Evaluation der Wirksamkeit von (Sanierungs-) Maßnahmen 

Wo überdurchschnittlich große Wasserverbräuche entstehen, ist die Landkreisverwaltung bereits tätig, Trinkwasserressourcen zu sparen. So sind z.B. an der Förderschule in Cadolzburg wasserlose Urinale installiert, das Niederschlagswasser an der staatlichen Realschule in Zirndorf wird über ein getrenntes Abwassersystem geleitet, in drei Großraumzisternen (a 25,0m³) gesammelt und im Anschluss für die Sportplatzberegnung hergenommen. Am Bauhof in Altenberg gibt es eine Brunnenanlage. Hier wird Wasser gefördert, dass wiederum in der Halle und im Außenbereich (Waschplatz) für die Dienstfahrzeugreinigung verwendet wird. Eine jährlich wiederkehrende Schadstoffüberprüfung ergab bisher keinerlei Beanstandungen des eigens dafür geförderten Wassers.Das entstehende Abwasser wird über einen speziellen Ölabscheider in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Für 2021 ist geplant, die Sportplatzbewässerung am Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium in Oberasbach zu erweitern. Eine sensible Sensorik soll den tatsächlichen Wasserbedarf der Rasenfläche eruieren und somit anforderungsgerecht beregnen.

Anfrage: Artenschutz im Landkreis

  1. Wer setzt das bayerische Artenschutzgesetz „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“, welches bereits seit 1.8.2019 in Kraft ist, im Landkreis, um?
  2. Wer ist Ansprechpartner und kontrolliertdie Umsetzung auf kreiseigenen Liegenschaften und in den Kreisgemeinden?
  3. Angesichts der aggressiven Werbung der Baumärkte und dem Trend, die Vorgärten von Natur komplett zu befreien und nur noch Schotter zu nehmen: Gibt es Planungen dem entgegen zu  treten ? (Andere Kommunen, wie z.B. Erlangen, und Bundesländer wie  BaWü, haben die  Verschotterung  der Gärten bereits gesetzlich untersagt)

Antwort des LRA:
Die Vorgaben der Gesetzgebung sind Grundlage des Handels der jeweiligen Gemeinden und unserer Fachabteilungen – zum einen das Sachgebiet „Gebäudewirtschaft“ für die bebauten Grundstücke und zum anderen das Sachgebiet Finanzverwaltung zu denen der Bereich Grunderwerb und Straßenbauangelegenheiten gehört.Das gilt natürlich auch für die Umsetzung des Artenschutzgesetzes „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“.Bei laufenden und zukünftigen Projekten werden die für uns besonders relevanten Vorgaben zu „Klimaneutrale Verwaltung“ sowie „Vermeidbare Lichtemissionen“ in die Planungsprozesse einbezogen und umgesetzt werden.   

Es hat sich beispielsweise ein Arbeitskreis gegründet unter dem Namen „Wachsen lassen“. Hier sind neben der Unteren Naturschutzbehörde auch Vertreter der Kommunen und des Staatlichen Bauamtes involviert. Dieser will das Thema Naturschutz und Verkehrssicherheit unter einen Hut bringen. Es geht um mehr Grün am Straßenrand, damit dieser wichtige Lebensraum z.B. für Insekten erhalten bleibt. Nähere Informationen dazu waren im Landkreismagazin – Ausgabe 4/2020. Im Landkreismagazin werden generell immer wieder Themen aufgegriffen, beispielweise der Gartentipp, die die Menschen im Landkreis auch für diese Themen sensibilisieren sollen. Informationen zum Artenschutz erhalten Sie außerdem auf der Landkreis-Homepage im Bereich „Naturschutz“. 

2.4. Angesichts der aggressiven Werbung der Baumärkte, die Vorgärten von Natur komplett zu befreien und nur noch Schotter zu nehmen?Andere Kommunen, wie z.B. Erlangen, und Bundesländer wie BaWü, haben die Verschotterung der Gärten bereits untersagt.
2.5. Wer ist Ansprechpartner für das Gesetz im Landratsamt? 

Dies liegt in der Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde. So können Gemeinden beispielsweise mittels Bebauungsplan regeln, was erlaubt bzw. verboten ist.

Anmerkung Klaus John: ... aber im LRA könnte man auch die Gemeinden auf das Thema "Verschotterung" aufmerksam machen und das dies dem Artenschutzgesetz diametral entgegensteht!

Anfrage: EU-Düngemittel-Verordnung (vom 1.7.2019)

  1. Wer setzt die aktuelle EU-Düngemittel-VO im Kreis um?
  2. Wer kontrolliert im Landkreis die Umsetzung der EU-Düngemittel-VO in den Gemeinden und auf den landkreiseigenen Liegenschaften?
  3. Wer ist Ansprechpartner für Bürger und ggfls. Landwirte?

Antwort des LRA
Auf den unbebauten Liegenschaften (meist Straßenseitenflächen) des Landkreises wird nicht gedüngt. Bei den verpachteten landwirtschaftlichen Flächen obliegt die Einhaltung der Düngemittelverordnung den jew. Pächtern (Landwirte müssen hierin geschult sein).  Gemäß des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
(Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG) sind die jeweiligen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit besonderen Aufgaben im Bereich der Agrarökologie vorbehaltlich abweichender Regelungen zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung und der Rechtsverordnungen, die im Rahmen der durch die Düngeverordnung übertragenen Befugnisse erlassen werden, für den Vollzug von Rechtsverordnungen nach § 11a des Düngegesetzes sowie für die sonstige Überwachung der Anwendung von Düngemitteln. Für die Überwachung der Einhaltung des Düngerechts im Übrigen ist die Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.

Anfrage: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

1. Plant das Landratsamt, wie in anderen Kommunen und Landkreisen bereits existent) ein IFG im Landkreis einzuführen?

Als Vorlagen können z.B. die Satzungen der Landkreise Freising oder Ebersberg, oder and. mehr, dienen (siehe Link anbei) Eine Übersicht  der bayerischen Gemeinden, die das IFG bereits umgesetzt haben, darunter auch 7 Landkreise und der Bezirk Oberbayern,  finden Sie unter:  informationsfreiheit.org/ubersicht/

 

Antwort des LRA
Das Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich nur anwendbar gegenüber Bundesbehörden (vgl. § 1 Abs. 1 IFG). Manche Kommunen haben kommunale Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Diese Satzungen dürfen höherrangigem Recht nicht widersprechen, insbesondere dürfen sie sich nur auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beziehen und es darf sich bei den zu veröffentlichenden Auskünften nicht um Informationen handeln, die von Gesetzes wegen als vertraulich zu behandeln sind. Darunter fällt auch der Schutz von personenbezogenen Daten. Insofern ist der Anwendungsbereich sehr stark eingeschränkt. In Anbetracht dessen, unter Berücksichtigung der schon bestehenden weitreichenden Auskunftsrechte und der bisher eingegangenen Anfragen sieht der Landkreis derzeit den Erlass einer entsprechenden Satzung als nicht erforderlich an. Auskunftsrechte finden Sie z.B. als Verfahrensbeteiligter in Art. 29 Abs. 1 BayVwVfG und Art. 25 Abs. 1 SGB X. Ein allgemeines Auskunftsrecht ist in Art. 39 BayDatSchG normiert. Unser Datenschutzbeauftragter, Herr Hirn, erhält regelmäßig Anfragen nach Art. 39 BayDatSchG und steht Ihnen diesbezüglich auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung (m-hirn@lra-fue.bayern.de).

Anfrage: Anbau LRA

Gibt es einen Entwicklungs- oder Zeitplan für den Um- und anbau des LRA-gebäudes?

Antwort des LRA:
Sehr geehrter Herr Kreisrat John, 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der aktuelle von den Architekten erstellte Zeitplan für den Erweiterungsbau sieht folgende Fixpunkte vor: 

  • Grundlagenermittlung / Vorplanung: läuft
  • Abschluss Vorentwurfsplanung (LPh2): Ende 2.Quartal 2021 (Variantenvorstellung und Zeitpunkt der Kostenfestsetzung)
  • Abschluss Entwurfsplanung (LPh3): Ende 2021                  
  • Bauantragstellung (LPh4): Nov./Dez. 2021
  • Abschluss Ausführungsplanung (LPh5): Ende 2022
  • Ausschreibung und Vergabe (LPh6+7): von 2. Quartal 2022 bis Ende 2023
  • Baubeginn (Start LPh8): 4. Quartal 2022
  • Fertigstellung / Nutzungsaufnahme: 3.Quartal 2025 

Bitte beachten Sie, dass wir uns erst ganz am Anfang des Planungsprozesses befinden. Notwendige Anpassungen und Änderungen im Terminplan sind wahrscheinlich.