Pressemitteilung
Offener Brief der ÖDP Kreisverband Fürth zur Landesgartenschau in Langenzenn
Die Stadt Langenzenn im Landkreis Fürth hat den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2032 erhalten. Die Kassen sind jedoch leer. Muss man sich jetzt zwingend für ein "Ja" oder "Nein" entscheiden? Die ÖDP im Kreisverband Fürth meint: Es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Es muss nicht eine Landesgartenschau sein um Langenzenn etwas gutes zu tun. Lesen sie unseren offenen Brief zu diesem Thema.
Offener Brief des ÖDP-Kreisverbands Fürth zur Landesgartenschau in Langenzenn
Der ÖDP-Kreisverband Fürth und insbesondere die ÖDP-Mitglieder aus Langenzenn beobachten seit einiger Zeit die Bestrebungen der Stadt Langenzenn zur Ausrichtung der Landesgartenschau (LGS) 2032.
Nachdem nun im Mitteilungsblatt Nr. 14 / 08. August 2025 eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht zur LGS veröffentlicht wurde, wollen wir unsere Sicht auf die Ausrichtung der LGS darstellen. Wir möchten damit zu einer vielleicht neuen Sichtweise auf die Dinge beitragen und nicht nur Ja oder Nein, sondern auch ein „so kann es auch gehen“ anregen.
Einige ÖDP-Kreisverbände haben in Bayern Erfahrungen mit Landesgartenschauen in ihren Kreis- oder Stadtverbänden gemacht. Dabei gibt es gute und erfolgreiche, aber auch negative Beispiele.
Vergleiche mit anderen Landesgartenschauen sind jedoch nicht zielführend und können realistisch nicht vorgenommen werden. Jede Gartenschau hat ihre eigenen Gegebenheiten und Abhängigkeiten. Jede Kommune verfügt über einen eigenen Finanzierungsrahmen. Besucherzahlen sind vom Wetter abhängig.
Die folgenden Bereiche sind uns wichtig und möchten wir hier etwas detaillierter betrachten.
Finanzierung:
Die Finanzierung einer Landesgartenschau ist mit erheblichen Risiken für die Stadt Langenzenn verbunden.
Erwartete Einnahmen durch Eintrittsgelder können nicht fest kalkuliert werden. Es gibt große Risiken durch z. B. wetterbedingte Einflüsse oder fehlende Infrastruktur, z. B. im ÖPNV.
Für die Maßnahmen eingeplante Förderungen können kurzfristig von den Förderstellen gestrichen werden oder nur in geringerem Maße als erwartet ausgezahlt werden. Europäische oder deutsche Fördertöpfe können sehr schnell gesperrt werden oder Einsparungen zum Tragen kommen.
Der Aufwand für die Pflege und Erhaltung der LGS-Flächen nach dem Ende der Gartenschau muss von der Stadt Langenzenn getragen werden. In Zeiten von knappen Kassen und großen Unwägbarkeiten bei Steuereinnahmen und Umlagen dürfen den Bürger*innen keine Nachteile durch die Ausrichtung einer LGS entstehen. Man kann nur das Geld ausgeben, das man hat.
Geplante Baumaßnahmen:
Infrastrukturprojekte, Hochwasserschutz und städtebauliche Maßnahmen mit einer LGS zu koppeln, bedingt die Umsetzung der LGS um jeden Preis. Wenn man die Förderungen verbindet, entsteht ein Großprojekt mit erheblichen terminlichen und planerischen Risiken.
Die zusätzlich geplanten Maßnahmen sollten von der Stadt Langenzenn separat geplant, finanziert und umgesetzt werden. Damit werden die unkalkulierbaren Risiken gestreut und in kleine Bauabschnitte verlagert.
Städtebauliche Maßnahmen und Wohnungsbau, gerade in der erhaltenswerten Altstadt von Langenzenn, können bei Bestandsrenovierungen, aber auch bei Neubebauung erhebliche Verzögerungen und Risiken hervorrufen. Die Berücksichtigung von Denkmalschutz und der notwendige Umbau zu einer klimaresistenten Schwammstadt sind auch ohne LGS erforderlich. Die Starkregenereignisse der letzten Jahre, mit Überschwemmung z. B. in der Nürnberger Str., zeigen diese Notwendigkeit eindringlich auf.
Baumaßnahmen der Deutschen Bahn in den Bahnhöfen und an Bahnübergängen müssen ohnehin erfolgen, da die Deutsche Bahn dazu gesetzlich verpflichtet ist. Die Verlegung der Straße „An der Bleiche“ nach Norden ist schon einmal am Veto der Bürger*innen gescheitert und ist somit mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.
Hochwasserschutz sollte nicht von einer LGS abhängig sein, sondern zum Schutz von Leib und Leben und von Hab und Gut zügig umgesetzt und geplant werden.
Durchführung der LGS:
Das Gelände der LGS ist eintrittspflichtig. Daher wird das LGS-Areal in der Regel eingezäunt. Der Zaun und die Zutrittskontrollen werden nach der LGS nicht mehr benötigt.
Die Besucher der LGS werden nicht ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen. Somit benötigt die LGS ausreichend Flächen für Parkmöglichkeiten.
Regionalität bei der Ausstattung der LGS ist aufgrund der Anforderungen an die Umsetzung meist nicht möglich, denn die Firmen vor Ort unterliegen dem allgemeinen Angebotsprozess.
Die Bewässerung der Bepflanzungen und ggf. erforderliche Nachpflanzungen aufgrund von Ausfällen müssen während der LGS gewährleistet und finanziert werden. Auch nach der LGS sollte die Bewässerung der Pflanzen durchgeführt werden, da sonst keine Nachhaltigkeit gegeben ist.
Sponsoring für Studie:
Für die geplante Studie möchte eine Privatperson ca. 400.000 Euro ausgeben. Das ist viel Geld. Aber wenn die Entscheidung nach der Studie gegen die LGS gefällt wird, ist dieses Geld uneinbringlich verloren. Selbst wenn dieses Geld von der Stadt Langenzenn aufgebracht würde, sollte eine reifliche Überlegung erfolgen, wie dieses Geld sinnvoller eingesetzt wird.
Eine Studie mit Bürgerbeteiligung ist ein guter Weg. Aber was hat man damit für die Natur, den Zenngrund, die Langenzenner Störche und die Bürger*innen erreicht? Noch gar nichts.
Durch geeignete Projekte und einen klugen Abruf von Fördermitteln könnte dieses Geld einen nachhaltigen Mehrwert für Langenzenn bringen. Und man könnte dort handeln, wo es notwendig ist, und die spezifischen Belange der Tier- und Pflanzenwelt in Langenzenn berücksichtigen.
Wie könnte man es auch machen?
Wir appellieren an den Sponsor für die Studie, dieses Geld zum Wohle der Stadt Langenzenn, seiner Bürger*innen und seiner liebenswerten Natur zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen.
Beispielsweise gibt es staatliche Fördermaßnahmen in Bayern für die Aufforstung und Pflege von klimarestistenten Wäldern.
Eine mögliche Renaturierung der Zenn sollte in Abstimmung mit den örtlichen Organisationen (LBV, BUND, örtliche Naturschützer) und der dort vorhandenen Expertise vorgenommen werden. Es sollen zum Beispiel wieder Flussmuscheln angesiedelt werden, die bestimmte Fische als Träger der Eier benötigen. Da diese Fische in der Zenn ausgestorben sind, gibt es auch keine Flussmuscheln mehr. Invasive Krebse führen zum Rückgang der einheimischen Krebse.
Fazit aus Sicht der ÖDP Fürth:
Man muss sich nicht zwingend für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden. Die anstehenden Aufgaben für die Stadt Langenzenn sind ohne die Durchführung der LGS schon herausfordernd und notwendig. Daher plädiert die ÖDP dafür, sich für nachhaltige und effektive Projekte für das Gemeinwohl zu entscheiden. Der zielgerichtete Einsatz der vorhandenen Mittel ist in der aktuellen finanziellen Lage vorrangig vorzunehmen.
Enkeltauglichkeit und Nachhaltigkeit sollten unser Handeln bestimmen.
ÖDP-Kreisverband Fürth
Gerald Löwel
Vorsitzender Kreisverband Fürth